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   LSG Berlin-Brandenburg, 29.10.2013 - L 9 KR 294/13 B ER   

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https://dejure.org/2013,83753
LSG Berlin-Brandenburg, 29.10.2013 - L 9 KR 294/13 B ER (https://dejure.org/2013,83753)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 29.10.2013 - L 9 KR 294/13 B ER (https://dejure.org/2013,83753)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 29. Oktober 2013 - L 9 KR 294/13 B ER (https://dejure.org/2013,83753)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 12.05.2005 - 1 BvR 569/05

    Verletzung des Grundrechts auf wirksamen Rechtsschutz (GG Art 19 Abs 4)

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 29.10.2013 - L 9 KR 294/13
    Denn die prozessuale Funktion des einstweiligen Rechtsschutzes besteht vor dem Hintergrund des Artikels 19 Absatz 4 GG darin, in dringenden Fällen effektiven Rechtsschutz zu gewährleisten, in denen eine Entscheidung im - grundsätzlich vorrangigen - Verfahren der Hauptsache zu spät käme, weil ohne sie schwere und unzumutbare, anders nicht abwendbare Nachteile entstünden, zu deren nachträglicher Beseitigung die Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr in der Lage wäre (Bundesverfassungsgericht, Beschlüsse vom 22. November 2002 - 1 BvR 1586/02 - und vom 12. Mai 2005 - 1 BvR 569/05; zitiert nach juris).
  • BVerfG, 22.11.2002 - 1 BvR 1586/02

    Zur Versagung vorläufigen Rechtsschutzes zur Erlangung der Versorgung eines

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 29.10.2013 - L 9 KR 294/13
    Denn die prozessuale Funktion des einstweiligen Rechtsschutzes besteht vor dem Hintergrund des Artikels 19 Absatz 4 GG darin, in dringenden Fällen effektiven Rechtsschutz zu gewährleisten, in denen eine Entscheidung im - grundsätzlich vorrangigen - Verfahren der Hauptsache zu spät käme, weil ohne sie schwere und unzumutbare, anders nicht abwendbare Nachteile entstünden, zu deren nachträglicher Beseitigung die Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr in der Lage wäre (Bundesverfassungsgericht, Beschlüsse vom 22. November 2002 - 1 BvR 1586/02 - und vom 12. Mai 2005 - 1 BvR 569/05; zitiert nach juris).
  • LSG Berlin, 01.03.1999 - L 9 B 7/99
    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 29.10.2013 - L 9 KR 294/13
    Der Senat hat bereits als 9. Senat des Landessozialgerichts Berlin mit Beschluss vom 1. März 1999 (L 9 B 7/99 KR/ER, Breithaupt 1999, S. 910) entschieden, dass diese Rechtsauffassung nicht mit Art. 19 Abs. 4 GG zu vereinbaren ist.
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